AGB

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Vertragsbedingungen für TEAMBOX.lite

Für die Nutzung der TEAMBOX.lite gelten die grundsätzlich voll anwendbaren AGB von intevo.websolutions gmbh, die um Besondere Vertragsbedingungen für TEAMBOX.lite ergänzt werden.

  1. AGB von intevo.websolutions gmbh

    1. Allgemeines

      Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich nur und ausschließlich gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen davon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In Ergänzung zu den AGB gelten für TEAMBOX.lite die besonderen Vertragsbedingungen für TEAMBOX.lite.

      Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

      Die Leistungserbringung erfolgt unter Ausschluss von Gestaltungsrechten ausschließlich an Nichtverbraucher.

    2. Vertragsgegenstand

      Gegenstand eines Auftrages, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegt, kann der Erwerb oder die Anmietung einer Nutzungsberechtigung für die Software des Auftragsnehmers, die Speicherung von Daten des Auftraggebers, die Individualisierung, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, Programmwartung, die Schulung und Beratung des Auftraggebers sowie sonstige Dienstleistungen und Lieferungen sein.

      Bei Bestellung von Softwarekomponenten bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programmkomponenten.

    3. Nutzungsrechte

      Die Nutzungsbefugnis des Auftraggebers für die Software des Auftragnehmers ist auf diejenige Anzahl an Arbeitsplätzen (Lizenzen) begrenzt, die der Auftraggeber gemäß Nutzungsvertrag erworben hat und ist nicht übertragbar.

      Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Auftraggeber daher ausdrücklich nicht gestattet.

      Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Auftraggeber, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Auftraggeber seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen.

    4. Installation und Nutzung der Software

      Die Installation und Nutzung der Software kann entweder am Server des Auftraggebers oder als Software-as-a-Service erfolgen.

      1. Installation und Nutzung am Server des Auftraggebers

        Der Auftragnehmer installiert die Software am Server des Auftraggebers und erhält vom Auftraggeber zur Wartung eine permanente Möglichkeit des Zugriffs auf die Software.

        Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust, Virenbefall und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Software zu treffen.

      2. Installation und Nutzung als Software-as-a-Service

        Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages die Software über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Auftragnehmer die Software auf einem Server, der über das Internet für den Auftraggeber erreichbar ist.

        Die Speicherung der Software erfolgt auf einem Server eines der renommiertesten Rechenzentren Mitteleuropas, das gegenüber dem Auftragnehmer eine Netzwerkverfügbarkeit von mindestens 99% garantiert hat. Der Auftragnehmer selbst kann jedoch keine Garantie für die Netzwerkverfügbarkeit des Servers übernehmen.

        Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

        Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust, wie zum Beispiel Backups und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggeber zu treffen.

      3. Vertragsbeendigung

        Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Auftragnehmer jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe der Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggeber entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

        Bei Beendigung des Vertrags deinstalliert der Auftragnehmer die Software und stellt innerhalb von 30 Tagen nach der Beendigung die Daten zur Verfügung, wenn diese zum Zeitpunkt der Beendigung verlangt werden. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer die Daten ab dem 30. Tag nach der Beendigung löschen kann. Im Falle einer Vertragsbeendigung aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber entfällt jede diesbezügliche Verpflichtung des Auftragnehmers.

        Bei der Installationsart „Installation und Nutzung der Software am Server des Auftraggebers“ verpflichtet sich der Auftraggeber, im Falle einer Kündigung dem Auftragnehmer bis zur Löschung der Software den Zugang zum Server zu ermöglichen.

    5. Preise, Reisezeiten und Nebenkosten

      1. Preise

        Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und gelten nur für den jeweils vorliegenden Vertrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.

        Soweit (Zusatz-)Leistungen erbracht werden, die nicht in einem konkret schriftlichen Angebot enthalten sind, gelten die dem Angebot zugrunde liegenden Stundensätze. Es wird die jeweils begonnene halbe Stunde in Rechnung gebracht.

        Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Auftraggeber den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

        Sämtliche Preise sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich im September. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

      2. Reisezeiten

        Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird und soweit sie nicht durch den Auftragnehmer selbst zu vertreten sind. Reise- und Wartezeiten sind nicht für die Zeit der Benützung eines Schlafwagens bzw. der Nächtigung und Freizeit auf Reisen in Ansatz zu bringen. Reisen erfolgen mit Zustimmung des Auftraggebers; in dringenden Fällen kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden.

      3. Nebenkosten

        Nebenkosten sind Aufwendungen, die dem Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrages entstehen und vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind. Zu den Nebenkosten zählen:

        1. Reisekosten

          Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Es gelten die Fahrzeitvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart.

          In jedem Fall stehen dem Auftragnehmer jedoch zu:

          • Bahnreisen bzw. Schlafwagen, Auslandsflüge in Economy-Class
          • Nächtigungen in einem Hotel (Bad/WC)
          • Verpflegungskosten

          Es wird der tatsächliche Aufwand abgerechnet oder vom Auftraggeber gebucht und bezahlt.

        2. Sonstige Kosten

          Sind zur Erbringung einer Leistung besondere Anschaffungen nötig, deren ständige Haltung dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden können (wie Softwaresysteme, Engeräte oder Know-How in Form von Dokumentationen), sind diese vom Auftraggeber beizustellen.

    6. Liefertermin

      Der Auftragnehmer ist stets bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst genau einzuhalten. Liefertermine sind für den Auftragnehmer aber nicht verbindlich, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wurde.

      Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

      Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

      Nimmt der Auftraggeber die Ware oder Leistung nicht an, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten des Auftragnehmers sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

    7. Zahlung

      Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 10 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

      Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

      Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und unter einer Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten des Auftragnehmers sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

      Das Unterlassen einer Mahnung bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gilt nicht als Stundung oder sonstiges Einverständnis mit einer späteren Zahlung. Im Verzugsfalle ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

      Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

      Im Falle des Verzuges des Auftraggebers mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Belieferung mit Produkten und Leistungen (wie Supportleistungen, Beratung usw.) aus demselben rechtlichen Verhältnis bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der Auftraggeber sämtliche fälligen Zahlungsbeträge an den Auftragnehmer überwiesen hat. Alle sonstigen dem Auftragnehmer zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

    8. Urheberrecht und Nutzung 

      Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und im Ausmaß der erworbenen Lizenzzahl für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Software zurückzuentwickeln und zu zerlegen bzw. zu deassemblieren.

      Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software erwirbt dieser keinerlei Rechte an derselben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragsnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

      Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber ausschließlich bei der Installationsart „Installation und Nutzung der Software am Server des Auftraggebers“ und unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

      Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen.

    9. Rücktrittsrecht

      Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, mittels schriftlicher Mitteilung vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

      Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

      Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

    10. Gewährleistung

      Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Software in ihrem gesamten Leistungsumfang im Rahmen der Abnahme. Festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt sinngemäß für Programmfunktionen, deren Mangelhaftigkeit nicht sofort festgestellt werden kann.

      Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare oder dokumentierte Mängel betreffen bzw. bei Individualisierung nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

      Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.

      Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

      Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Kostenberechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

      Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

      Weiters übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für Programmeigenschaften oder einen bestimmten Erfolg soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

      Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für die Kompatibilität der vom Auftragnehmer bereitgestellten Software mit beim Vertragsabschluss nicht bekannt gegebener vorhandener oder nachträglich implementierter Software oder mit Softwareupdates.

      Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

    11. Haftung

      Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

      Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

      Im Falle einer Inanspruchnahme von Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung bei der Installationsart „Installation und Nutzung der Software am Server des Auftraggebers“, sowie unzureichendem oder gar keinem Virenschutz. Unzureichende Datensicherung bzw. Computervirenschutz liegen insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es verabsäumt hat, durch angemessenen, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen zu schützen.

    12. Vertragsdauer

      Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jedem Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Zahlungsperiode am 31. Dezember bzw. 30. Juni aufgekündigt werden.

    13. Loyalität

      Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe des letzten Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

    14. Datenschutz/Geheimhaltung

      Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

    15. Schlussbestimmungen

      Der Auftragnehmer kann bei Fehlen gegenteiliger Anzeichen davon ausgehen, dass der den Auftrag erteilende Mitarbeiter des Auftraggebers zur Auftragserteilung bevollmächtigt ist. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Auftraggeber nicht sofort nach Möglichkeit der Kenntniserlangung von der Auftragserteilung durch einen Mitarbeiter des Auftraggebers, dessen fehlende Vollmacht gegenüber dem Auftragnehmer aufdeckt.

      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst für den Fall, dass sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als anerkannt.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

      Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtlich Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

  2. Besondere Vertragsbedingungen für TEAMBOX.lite

    1. Allgemeines

      Die besonderen Vertragsbedingungen für TEAMBOX.lite gelten als Ergänzung der grundsätzlich voll anwendbaren AGB von intevo.websolutions gmbh für die Nutzung der TEAMBOX.lite.

    2. Vertragsgegenstand

      Gegenstand des Auftrags ist die Anmietung einer Nutzungsberechtigung für die Software TEAMBOX.lite, Speicherung der Daten des Auftraggebers sowie die Programmwartung.

    3. Installation und Nutzung der Software

      TEAMBOX.lite wird ausschließlich als Software-as-a-Service angeboten. Eine Installation und Nutzung am Server des Auftraggebers ist nicht möglich.

    4. Preise

      Soweit (Zusatz-)Leistungen erbracht werden, die nicht in einem konkret schriftlichen Angebot enthalten sind, gelten die auf der Produktwebseite angeführten Sätze.

    5. Zahlung

      Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen.

      Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Der fällige Rechnungsbetrag wird mit Kreditkarte beglichen.

    6. Vertragsdauer

      Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jedem Vertragspartner jeweils mit Monatsende aufgekündigt werden. Eine Kündigungsfrist ist hierzu nicht vorgesehen.

Stand: 27.09.2011, 11:40. intevo.websolutions gmbh.

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